Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Signum Bau Group GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Signum Bau Group GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer") und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern. Mit der Erteilung eines Auftrags erklären Sie sich mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Angebot und Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, freibleibend und für die Dauer von 30 Tagen ab Ausstellung gültig. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, gelten jedoch ohne ausdrückliche Zusicherung nicht als verbindliche Preisgarantie im Sinne des § 1170a ABGB.
Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Grundlage bilden die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Pläne und Angaben. Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich enthalten sind, werden gesondert vereinbart und verrechnet.
Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt für einen ungehinderten Zugang zur Baustelle sowie für die erforderlichen Voraussetzungen zur Leistungserbringung (z. B. Strom- und Wasseranschluss, Freimachen der Arbeitsbereiche, erforderliche Genehmigungen). Notwendige behördliche Bewilligungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, vom Auftraggeber beizubringen. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Preise
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Aufträgen auf Regiebasis erfolgt die Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand (Arbeitsstunden, Material, Geräte) zu den vereinbarten Sätzen.
Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist eine angemessene Anzahlung bei Auftragserteilung zu leisten. Bei länger dauernden oder umfangreicheren Arbeiten ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Baufortschritt entsprechende Teilrechnungen zu legen. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten verrechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt aus organisatorischen Gründen in der Regel in elektronischer Form; mit der Auftragserteilung erklären Sie sich mit der elektronischen Rechnungszustellung einverstanden.
Ausführung und Termine
Vereinbarte Termine und Fristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat – insbesondere höhere Gewalt, Lieferverzögerungen, ungünstige Witterung oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers –, verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
Mehr- und Minderleistungen
Zusätzlich beauftragte oder aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderliche Leistungen (z. B. nach Öffnen von Bauteilen festgestellte Schäden) werden gesondert vereinbart und verrechnet. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über absehbare Mehrkosten rechtzeitig informieren.
Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme der Leistung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung zeitnah zu übernehmen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben. Wird eine förmliche Abnahme nicht durchgeführt, gilt die Leistung mit Ingebrauchnahme als abgenommen.
Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung bekanntzugeben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel nach seiner Wahl durch Verbesserung oder Austausch zu beheben. Gegenüber Unternehmern gilt eine Rügepflicht gemäß § 377 UGB.
Haftung
Alle Leistungen werden mit fachgerechter Sorgfalt ausgeführt. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen unberührt.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte und eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Rücktritt und Stornierung
Storniert der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag, sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits bestelltes oder bereitgestelltes Material zu vergüten. Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurden, ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu. Wird auf ausdrücklichen Wunsch bereits vor Ablauf dieser Frist mit der Ausführung begonnen, ist im Fall eines Rücktritts der bis dahin erbrachte Aufwand zu vergüten.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website.
Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Ergänzend gelten, soweit vereinbart, die Bestimmungen der ÖNORM B 2110. Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers, sofern dem nicht zwingende Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Änderungen dieser Bedingungen bleiben vorbehalten.
Stand: 08.September 2026

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